Basisfrage 65 · Binnen und See

Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen?

Richtige Antwort

Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Die Anlage muss abgenommen sein, die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
  • Die Anlage muss abgenommen sein und jährlich überprüft werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
  • Die Abnahme der Anlage darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Eine Gasanlage darf nur benutzt werden, wenn sie abgenommen ist und nirgends Gas austritt. Erst dann öffnest du Haupthahn und Absperrventile, damit das Gas zu den Geräten strömen kann.

Grundlage: Seemannschaft (Lehrstoff)

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.