Binnenfrage 177
Ein Kleinfahrzeug und ein Fahrzeug über 20 m Länge nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig?
Richtige Antwort
Ausweichpflichtig ist das Kleinfahrzeug.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Ausweichpflichtig ist das Fahrzeug über 20 m Länge.
- Ausweichpflichtig ist das Fahrzeug, welches das andere an seiner Steuerbordseite sieht.
- Ausweichpflichtig ist das Fahrzeug, welches das andere an seiner Backbordseite sieht.
Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023
Warum ist das richtig?
Ein Fahrzeug über 20 m ist kein Kleinfahrzeug – es ist groß, schwerfällig und braucht viel Platz. Deshalb muss das Kleinfahrzeug ausweichen und ihm Raum für Kurs und Manöver lassen.
Grundlage: §§ 1.01 und 6.02 Nummer 1 BinSchStrO
Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.
Begriffe aus dieser Frage
- Kleinfahrzeug
- Fahrzeug unter 20 m Länge