Binnenfrage 177

Ein Kleinfahrzeug und ein Fahrzeug über 20 m Länge nähern sich auf kreuzenden Kursen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes. Wer ist ausweichpflichtig?

Richtige Antwort

Ausweichpflichtig ist das Kleinfahrzeug.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Ausweichpflichtig ist das Fahrzeug über 20 m Länge.
  • Ausweichpflichtig ist das Fahrzeug, welches das andere an seiner Steuerbordseite sieht.
  • Ausweichpflichtig ist das Fahrzeug, welches das andere an seiner Backbordseite sieht.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Ein Fahrzeug über 20 m ist kein Kleinfahrzeug – es ist groß, schwerfällig und braucht viel Platz. Deshalb muss das Kleinfahrzeug ausweichen und ihm Raum für Kurs und Manöver lassen.

Grundlage: §§ 1.01 und 6.02 Nummer 1 BinSchStrO

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.

Begriffe aus dieser Frage

Kleinfahrzeug
Fahrzeug unter 20 m Länge