Binnenfrage 187

Ein Kleinfahrzeug A segelt nachts auf Vorwindkurs stromab, Großsegel an Steuerbord. Backbord querab kommt ein grünes Seitenlicht eines Bootes B immer näher, das kein Topplicht führt. Wer ist ausweichpflichtig?

Richtige Antwort

Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Backbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Steuerbord hat.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Steuerbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Backbord hat.
  • Boot B ist ausweichpflichtig, weil es sich bei Fahrzeug A um ein Kleinfahrzeug unter Segel handelt, das den Wind von Backbord hat.
  • Boot B ist ausweichpflichtig, weil es sich um ein Kleinfahrzeug handelt und Kleinfahrzeuge anderen Kleinfahrzeugen unter Segel ausweichen müssen.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

A hat den Wind von Backbord (Großsegel an Steuerbord), B kommt also von der Luvseite. Grünes Seitenlicht ohne Topplicht heißt: B segelt – doch wie B den Wind hat, sieht A nachts nicht, und im Zweifel weicht A aus.

Grundlage: § 6.02a Nummer 5 BinSchStrO

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.

Begriffe aus dieser Frage

Backbord
Linke Seite des Boots
Seitenlichter
Rot links, grün rechts
Topplicht
Weißes Licht vorn oben