Binnenfrage 187
Ein Kleinfahrzeug A segelt nachts auf Vorwindkurs stromab, Großsegel an Steuerbord. Backbord querab kommt ein grünes Seitenlicht eines Bootes B immer näher, das kein Topplicht führt. Wer ist ausweichpflichtig?
Richtige Antwort
Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Backbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Steuerbord hat.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Steuerbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Backbord hat.
- Boot B ist ausweichpflichtig, weil es sich bei Fahrzeug A um ein Kleinfahrzeug unter Segel handelt, das den Wind von Backbord hat.
- Boot B ist ausweichpflichtig, weil es sich um ein Kleinfahrzeug handelt und Kleinfahrzeuge anderen Kleinfahrzeugen unter Segel ausweichen müssen.
Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023
Warum ist das richtig?
A hat den Wind von Backbord (Großsegel an Steuerbord), B kommt also von der Luvseite. Grünes Seitenlicht ohne Topplicht heißt: B segelt – doch wie B den Wind hat, sieht A nachts nicht, und im Zweifel weicht A aus.
Grundlage: § 6.02a Nummer 5 BinSchStrO
Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.
Begriffe aus dieser Frage
- Backbord
- Linke Seite des Boots
- Seitenlichter
- Rot links, grün rechts
- Topplicht
- Weißes Licht vorn oben