Binnenfrage 214
Wem darf der Schiffsführer das Ruder eines motorisierten Sportbootes überlassen?
Richtige Antwort
Einer Person, die mindestens 16 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Einer Person, die mindestens 18 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
- Einer Person, die mindestens 14 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
- Einer Person jeden Alters, die körperlich und geistig geeignet ist.
Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023
Warum ist das richtig?
Wer das Ruder übernimmt, steuert das Boot für alle an Bord. Deshalb darf der Schiffsführer es nur jemandem überlassen, der mindestens 16 Jahre alt und körperlich wie geistig geeignet ist.
Grundlage: § 1.09 Nr. 1 BinSchStrO
Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.