Seefrage 147

Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?

Richtige Antwort

Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren.
  • Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren.
  • Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Kleine Fahrzeuge und Segler können leicht Platz machen, und der Verkehr im Einbahnweg soll ungestört fließen. Darum dürfen sie die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs, das dem Einbahnweg folgt, nicht behindern.

Grundlage: Regel 10 KVR

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.