Seefrage 160

Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?

Richtige Antwort

Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Es darf in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang nicht fahren.
  • Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nur dann fahren, wenn ein betriebsbedingtes Signalhorn an Bord ist.
  • Es darf in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht fahren.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Ohne Lichter ist ein Motorboot im Dunkeln für andere kaum zu erkennen – und es kommt schnell heran. Deshalb darf es dann nicht fahren, solange Lichter vorgeschrieben sind; nur ein Notstand ist eine Ausnahme.

Grundlage: § 10 Abs. 3 SeeSchStrO

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.