Seefrage 168

Wo ist das Überholen verboten?

Richtige Antwort

An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.
  • An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt, und in Verkehrstrennungsgebieten.
  • An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Überholen braucht Platz und freie Sicht. Wo es eng oder unübersichtlich ist oder Schleusen und Fähren den Weg versperren, wäre es zu gefährlich – deshalb ist es dort verboten.

Grundlage: § 23 Abs. 3 SeeSchStrO

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.