Seefrage 172
Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?
Richtige Antwort
Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Man informiert die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, damit das Hindernis gekennzeichnet werden kann.
- Man gibt ein Seenotsignal ab.
- Man informiert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und gibt nach Möglichkeit die Position an.
Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023
Warum ist das richtig?
Ein gesunkenes Boot kann knapp unter der Oberfläche liegen, wo andere es nicht sehen. Die Schifffahrtspolizeibehörde kann die Schifffahrt warnen und das Wrack kennzeichnen lassen – dafür braucht sie die Position.
Grundlage: § 37 SeeSchStrO
Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.