Seefrage 75

Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?

Richtige Antwort

Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Sportboote unter Segel mit einer Rumpflänge unter 20 m und solche deren Antriebsmaschine nicht benutzt wird.
  • Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).
  • Sportboote, die entweder vor Anker liegen oder an Land festgemacht sind oder auf Grund sitzen.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Ohne Motor oder mit einem schwachen Motor – höchstens 11,03 kW (15 PS) beim Verbrennungsmotor, 7,5 kW beim Elektromotor – brauchst du keinen Führerschein. Erst ein stärkerer Antrieb macht einen Befähigungsnachweis nötig.

Grundlage: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 SpFV

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.