Dreifarbenlaterne

Rot, Grün, Weiß in einer Laterne

Eine Laterne an der Mastspitze von Segelbooten unter 20 m, die Seitenlichter und Hecklicht vereint. Sie darf nur beim Segeln brennen, nicht unter Motor.

Siehe auch: Seitenlichter, Hecklicht, Zweifarbenlaterne, Maschinenfahrzeug