Hochwassermarke
Wasserstand, ab dem Einschränkungen gelten
Ein festgelegter Wasserstand am Pegel. Wird Hochwassermarke I erreicht, gelten Beschränkungen; bei Hochwassermarke II wird die Schifffahrt eingestellt.
Wasserstand, ab dem Einschränkungen gelten
Ein festgelegter Wasserstand am Pegel. Wird Hochwassermarke I erreicht, gelten Beschränkungen; bei Hochwassermarke II wird die Schifffahrt eingestellt.