Basisfrage 72 · Binnen und See

In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?

Richtige Antwort

Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht oder das Schiff nicht mehr sicher manövriert werden kann.
  • Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen oder erhebliche Sachwerte besteht und daher Hilfe benötigt wird.
  • Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen, erhebliche Sachwerte oder die maritime Umwelt besteht.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Notsignale rufen Retter herbei, die dafür oft selbst Risiken eingehen. Deshalb sind sie für Menschen gedacht, deren Leib oder Leben bedroht ist und die Hilfe brauchen – ein beschädigtes Boot allein ist noch kein Notfall.

Grundlage: Regel 37 und Anlage IV KVR, §§ 3.30, 4.04 BinSchStrO

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.