Binnenfrage 87
Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw der Fahrrinne Grundberührung hat?
Richtige Antwort
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Die Wasserschutzpolizei oder die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist mit genauer Angabe der Schiffsdaten zu informieren.
- Das Fahrzeug verbleibt vor Ort bis die Wasserschutzpolizei eintrifft.
- Ein Baggerunternehmen ist zu verständigen, damit das Hindernis beseitigt wird.
Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023
Warum ist das richtig?
Wo du auf Grund gekommen bist, kann auch das nächste Schiff festkommen – etwa ein tief beladenes Frachtschiff. Mit der genauen Stelle können die Behörden das Hindernis prüfen, kennzeichnen oder beseitigen lassen.
Grundlage: § 1.12 Nr. 4 BinSchStrO
Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.