Binnenfrage 87

Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw der Fahrrinne Grundberührung hat?

Richtige Antwort

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Die Wasserschutzpolizei oder die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist mit genauer Angabe der Schiffsdaten zu informieren.
  • Das Fahrzeug verbleibt vor Ort bis die Wasserschutzpolizei eintrifft.
  • Ein Baggerunternehmen ist zu verständigen, damit das Hindernis beseitigt wird.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Wo du auf Grund gekommen bist, kann auch das nächste Schiff festkommen – etwa ein tief beladenes Frachtschiff. Mit der genauen Stelle können die Behörden das Hindernis prüfen, kennzeichnen oder beseitigen lassen.

Grundlage: § 1.12 Nr. 4 BinSchStrO

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.