Binnenfrage 173

Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten?

Richtige Antwort

In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • In der Binnenschiffsuntersuchungsordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
  • In der Sportbootführerscheinverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
  • In der Binnenschifferpatentverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Höchstgeschwindigkeiten stehen in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, oft für einzelne Strecken. Auskunft geben auch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, die die Wasserstraßen betreut, und die Wasserschutzpolizei, die den Verkehr überwacht.

Grundlage: BinSchStrO

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.