Binnenfrage 173
Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten?
Richtige Antwort
In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- In der Binnenschiffsuntersuchungsordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
- In der Sportbootführerscheinverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
- In der Binnenschifferpatentverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023
Warum ist das richtig?
Höchstgeschwindigkeiten stehen in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, oft für einzelne Strecken. Auskunft geben auch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, die die Wasserstraßen betreut, und die Wasserschutzpolizei, die den Verkehr überwacht.
Grundlage: BinSchStrO
Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.