Seefrage 139

Wie verhält man sich als Kurshalter, wenn man feststellt, dass ein anderes Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt und die Gefahr einer unmittelbaren Kollision bevorsteht?

Richtige Antwort

Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und führt das "Manöver des letzten Augenblicks" durch. Dabei ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Man gibt ein Schallsignal (vier kurze Töne) ab und verlangsamt die Fahrt soweit, dass die Steuerfähigkeit noch erhalten bleibt. Erforderlichenfalls ist ganz aufzustoppen. In jedem Fall ist vorsichtig zu manövrieren, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist.
  • Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und reduziert die Geschwindigkeit, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
  • Man behält Kurs und Geschwindigkeit zunächst bei und widmet dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Mindestens fünf kurze Töne warnen den anderen: „Ich zweifle, dass du genug tust!“ Reicht sein Manöver nicht mehr, musst du als Kurshalter selbst so manövrieren, wie es den Zusammenstoß am besten vermeidet.

Grundlage: Regeln 17 und 34 KVR

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.

Begriffe aus dieser Frage

Kurshalter
Muss Kurs und Geschwindigkeit halten