Seefrage 142

Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?

Richtige Antwort

Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung links von der Trennzone fahren, so nah wie möglich an der Trennzone/Trennlinie fahren, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
  • Die Benutzung von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge nicht gestattet. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von Verkehrstrennungsgebieten klar zu halten und müssen durch ihren Kurs klar zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzen.
  • Auf den entsprechenden Einbahnwegen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge müssen sich soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten und haben Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die in ein Verkehrstrennungsgebiet einlaufen oder ein solches queren.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Ein Verkehrstrennungsgebiet ordnet den Verkehr wie eine Autobahn: mit dem Verkehr fahren, Abstand zur Mitte halten, möglichst an den Enden auf- und abfahren. Seitlich fädelst du in spitzem Winkel ein – wie auf einer Auffahrt.

Grundlage: Regel 10 KVR

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.

Begriffe aus dieser Frage

Verkehrstrennungsgebiet
Einbahnwege für Schiffe auf See