Seefrage 169

Wo darf Wasserski gelaufen, Wassermotorrad gefahren oder mit einem Segelsurfbrett gefahren werden?

Richtige Antwort

Außerhalb des Fahrwassers, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Im Fahrwasser auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Außerhalb der Seeschifffahrtsstraße, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Innerhalb der Seeschifffahrtsstraße auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.
  • Auf der hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern, sofern dabei ein Abstand von mindestens 100 m zum Ufer eingehalten wird.
  • Im Fahrwasser, wenn es nicht von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durch Bekanntmachung verboten ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch blaue Tafeln mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers, eines Wassermotorrades oder eines Segelsurfers bezeichnet sind.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Wasserski, Wassermotorrad und Surfbrett gehören nicht zwischen die Großschifffahrt. Außerhalb des Fahrwassers sind sie erlaubt, solange die GDWS es nicht verbietet; im Fahrwasser nur, wo es bekannt gemacht oder mit blauen Tafeln freigegeben ist.

Grundlage: § 31 Abs. 1 SeeSchStrO

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.

Begriffe aus dieser Frage

Fahrwasser
Der betonnte Weg für die Schifffahrt