Seefrage 158
Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist?
Richtige Antwort
Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Er ist verpflichtet, bei der Nutzung einer UKW-Funkanlage im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein.
- Er ist verpflichtet, bei verminderter Sicht regelmäßig seinen Schiffsnamen und seine Position der Verkehrszentrale mitzuteilen.
- Er ist verpflichtet, die Funkanlage während der Fahrt in Betrieb zu halten und alle sein Fahrzeug betreffenden Mitteilungen im Schiffslogbuch festzuhalten.
Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023
Warum ist das richtig?
Die Verkehrszentrale überblickt den Verkehr im ganzen Revier. Hast du UKW an Bord, musst du ihre Verkehrsinformationen mithören und beachten – so erfährst du rechtzeitig von Gefahren, die du selbst noch nicht siehst.
Grundlage: § 3 Abs. 1 SeeSchStrO
Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.