Seefrage 158

Welche verkehrsrechtliche Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer nach § 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist?

Richtige Antwort

Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Er ist verpflichtet, bei der Nutzung einer UKW-Funkanlage im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein.
  • Er ist verpflichtet, bei verminderter Sicht regelmäßig seinen Schiffsnamen und seine Position der Verkehrszentrale mitzuteilen.
  • Er ist verpflichtet, die Funkanlage während der Fahrt in Betrieb zu halten und alle sein Fahrzeug betreffenden Mitteilungen im Schiffslogbuch festzuhalten.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Die Verkehrszentrale überblickt den Verkehr im ganzen Revier. Hast du UKW an Bord, musst du ihre Verkehrsinformationen mithören und beachten – so erfährst du rechtzeitig von Gefahren, die du selbst noch nicht siehst.

Grundlage: § 3 Abs. 1 SeeSchStrO

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.