Seefrage 153
Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?
Richtige Antwort
Die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Die Nachrichten für Seefahrer (NfS), herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) der örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, die auf alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen sowie auf die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse hinweisen.
- Die Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) sowie die nautische Veröffentlichung "Sicherheit auf dem Wasser", herausgegeben durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.
- Das Seesicherheitsuntersuchungsgesetz sowie die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, die jeweils wichtige Vorschriften über das Verhalten nach einem Zusammenstoß auf den jeweiligen Seeschifffahrtsstraßen enthalten.
Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023
Warum ist das richtig?
Die Verordnungen gelten überall gleich, doch jedes Revier hat seine Besonderheiten. Deshalb veröffentlicht die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Bekanntmachungen mit örtlichen Regelungen und Hinweisen für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen.
Grundlage: § 60 Abs. 1 SeeSchStrO (Bekanntmachungen der GDWS)
Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.