Binnenfrage 78

Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?

Richtige Antwort

Mindestalter 16 Jahre.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Nachweis der Zuverlässigkeit.
  • Mindestalter 14 Jahre.
  • Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Auch ohne Führerscheinpflicht trägt der Bootsführer Verantwortung für Boot und Mitfahrer. Deshalb verlangt die Vorschrift neben Tauglichkeit und Eignung ein Mindestalter von 16 Jahren.

Grundlage: § 1.09 Nr. 1 und 2 BinSchStrO

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.