Binnenfrage 80
Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schiffsführer das Ruder eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtstraßen besetzen will?
Richtige Antwort
Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Sie muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
- Sie muss mindestens 16 Jahre alt und Inhaber des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine sein.
- Sie muss mindestens 14 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023
Warum ist das richtig?
Am Ruder triffst du Entscheidungen für alle an Bord. Deshalb muss der Rudergänger mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein – die Verantwortung behält der Schiffsführer.
Grundlage: § 1.09 Nr. 1 BinSchStrO
Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.
Begriffe aus dieser Frage
- Rudergänger
- Wer gerade steuert