Binnenfrage 79

Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr als 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) beträgt?

Richtige Antwort

Besitz eines Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses.

Die anderen Antwortmöglichkeiten

  • Nachweis der Zuverlässigkeit.
  • Mindestens 14 Jahre.
  • Mindestalter 16 Jahre.

Quelle: www.elwis.de · amtlicher Fragenkatalog, Stand 01.08.2023

Warum ist das richtig?

Ab mehr als 11,03 kW (15 PS) beim Verbrennungsmotor oder 7,5 kW beim Elektromotor brauchst du auf den Binnenschifffahrtsstraßen einen Sportbootführerschein – der Rhein gehört dazu. Ein gleichgestelltes Befähigungszeugnis, etwa das Sportpatent für den Rhein, zählt auch.

Grundlage: § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 Nr. 1 SpFV

Erklärung von Seeklar, kein amtlicher Text.